Schritt 1 von 4
So geht es: Felder ausfüllen – der Monatsbeitrag rechnet sich automatisch. Danach ausdrucken und zum Training mitbringen. Kein Drucker? Dann schick den Vertrag per E-Mail oder lass dir einen Code anzeigen und zeig ihn bei uns am Empfang – wir drucken ihn für dich aus. Unterschrieben wird im Studio. Dieser Vordruck ist noch kein Vertragsschluss.
Diese Übersetzung ist eine Lesehilfe. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung, die auch ausgedruckt und unterschrieben wird.
Dieses Formular ist noch nicht vollständig ausgefüllt und kann so nicht unterschrieben werden.
NUTZUNGSVERTRAG
GYMRAY GmbH
Hallstadter Str. 75, 96052 Bamberg
Telefon: 0151 53584482
post@gymray.de
https://gymray.de

Mitgliedschaft (Zeile = Altersgruppe, Spalte = Vertragslaufzeit – bitte einen Betrag ankreuzen)

Tarif24 Monate12 MonateMonatlich kündbar
Bambini3–5 Jahre
Kinder & Teens6–15 Jahre
Young Adult16–25 Jahre
Erwachseneab 26 Jahre
Strike & ShapeFrauenfitness – nur dieser Kurs
Tarife nach Altersgruppe: Ein Tarif, alle Kurse – BJJ · Boxen · Kickboxen · MMA · Fitness inkl. Strike & Shape. Unbegrenzt trainieren, kein Kurs kostet extra. Kurstarif Strike & Shape: gilt ausschließlich für diesen Kurs. Wechsel in einen Altersgruppen-Tarif jederzeit möglich. Preisgarantie: Der vereinbarte Beitrag bleibt für die gesamte, ununterbrochene Mitgliedschaft stabil.

Rabatte (falls zutreffend ankreuzen)

Family Bonus – gleicher Haushalt, wird vom Studio angerechnet: 2 Mitglieder 10 % auf den günstigeren Vertrag · 3 Mitglieder 15 % auf die beiden günstigeren · ab 4 Mitgliedern 20 % auf alle außer dem teuersten.
Vor- und Nachname – damit wir am Empfang zuordnen können, welcher Vertrag rabattiert wird.
Vom Studio auszufüllen:10 %15 %20 % aufdiesen VertragVertrag von Kürzel
BOS-Tarif – für Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr & Rettungsdienste, ab dem Tarif Young Adult und gegen Vorlage des Dienstausweises. Unabhängig vom Family Bonus.
Ausbildungsrabatt – 10 € für Schüler, Azubis & Studenten ab Young Adult, gegen Nachweis. Nicht mit BOS kombinierbar.
Nachweis als:
. .
Schülerausweis, Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung. Ohne neuen Nachweis endet der Rabatt zu diesem Datum.
Vereinbarter Monatsbeitrag:– €

Grundgebühren

GebührBetragEnthaltene Leistungen
Aufnahmegebühr39,00 €Einmalig bei Anmeldung, inkl. GYMRAY-T-Shirt
Servicegebühr39,00 € / JahrFür Organisation, Instandhaltung und Verwaltung; erstmals nach 3 Monaten

Das zahlst du bei der Anmeldung

Erster Monatsbeitrag–
Aufnahmegebühr39,00 €
Summe bei Anmeldung–
Die Servicegebühr (39 € / Jahr) ist nicht bei der Anmeldung fällig, sondern nach dem 3. Mitgliedsmonat, dann jährlich.
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SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die GYMRAY GmbH, Zahlungen mittels Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Die Zahlungsweise erfolgt, wie auf Seite 1 angegeben, monatlich oder jährlich. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GYMRAY GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE33ZZZ00002935274 · Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt
Unterschrift des/der Kontoinhabers/in

Foto- und Videoaufnahmen

Gesetzlicher Vertreter (nur bei Mitgliedern unter 18 Jahren auszufüllen)

Ich bestätige,
  • dass ich für das oben genannte Kind sorgeberechtigt bin,
  • zum Abschluss dieses Vertrages berechtigt bin,
  • und – sofern ein weiteres sorgeberechtigtes Elternteil besteht – dessen Zustimmung zum Vertragsabschluss vorliegt bzw. ich dieses wirksam vertreten darf.
Der/die unterzeichnende gesetzliche Vertreter/in übernimmt die persönliche Zahlungspflicht aus diesem Vertrag (siehe AGB Ziffer 4).
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben und erkenne die auf Seite 3 abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GYMRAY GmbH an. Die Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO habe ich erhalten bzw. unter gymray.de/datenschutz zur Kenntnis genommen.
Unterschrift Mitglied bzw. gesetzlicher Vertreter
GYMRAY GmbH
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Das hast du gewählt

Tarif–
Laufzeit–
Zahlweise–
Monatsbeitrag–
entspricht im Jahr–
Bei der Anmeldung fällig–
Mitglied–
E-Mail–
IBAN–

Wie bringst du den Vertrag zu uns?

Ich drucke zu Hause aus Ausdrucken, mitbringen, im Studio unterschreiben.
Ich habe keinen Drucker Du bekommst einen Code. Zeig ihn am Empfang – wir drucken aus, du unterschreibst.
Per E-Mail schicken Öffnet dein E-Mail-Programm mit allen Daten.

Zeig diesen Code bei uns am Empfang. Wir scannen ihn, drucken den ausgefüllten Vertrag aus – du unterschreibst nur noch.

Mach am besten einen Screenshot davon – sonst ist der Code beim nächsten Öffnen weg.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben und erkenne die auf Seite 3 abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GYMRAY GmbH an. Die Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO habe ich erhalten bzw. unter gymray.de/datenschutz zur Kenntnis genommen.
Der Ausdruck ist auf Deutsch – so unterschreiben wir ihn auch im Studio.
Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (GYMRAY GmbH)

  1. Nach Ablauf der gewählten Erstlaufzeit (12 oder 24 Monate) verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei der monatlich kündbaren Mitgliedschaft gilt diese Kündigungsfrist bereits ab Vertragsbeginn.
  2. Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht bereits vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, eine Schwangerschaft oder ein dauerhafter Umzug an einen Wohnort, der mehr als 40 km vom Studio entfernt liegt (Nachweis durch Ummeldebescheinigung). Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem entsprechenden Nachweis (ärztliches Attest, Ummeldebescheinigung o. Ä.) angenommen wird. Der Nachweis muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch die GYMRAY GmbH kann aus wichtigem Grund kündigen.
  3. Eine Stilllegung (Ruhezeit) des Vertrags kann im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Stilllegung wird in einer gesonderten schriftlichen Stilllegungsvereinbarung geregelt, die dem Vertrag als Anlage beigefügt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 2 bleibt unberührt.
  4. Bei Mitgliedern unter 18 Jahren schließt ein gesetzlicher Vertreter den Vertrag ab. Mit seiner Unterschrift bestätigt der/die Unterzeichnende, dass er/sie sorgeberechtigt und zum Abschluss dieses Vertrages berechtigt ist und dass – sofern ein weiteres sorgeberechtigtes Elternteil besteht – dessen Zustimmung zum Vertragsabschluss vorliegt bzw. er/sie dieses wirksam vertreten darf. Der/die unterzeichnende gesetzliche Vertreter/in haftet unabhängig von den Vertretungsverhältnissen persönlich für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Zahlungsverpflichtungen.
  5. Die Beitragspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn das Mitglied das Trainingsangebot aus Gründen, die in seiner eigenen Verantwortung oder Sphäre liegen, nicht nutzt. Eine Rückerstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.
  6. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig und per Lastschrift eingezogen; der erste Beitrag wird anteilig ab Vertragsbeginn berechnet. Wird eine Lastschrift aus einem Grund zurückgegeben, den das Mitglied zu vertreten hat, trägt es das der GYMRAY GmbH hierfür von der Bank tatsächlich berechnete Entgelt. Für die zweite und jede weitere Mahnung nach Verzugseintritt werden die der GYMRAY GmbH tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt; eine Pauschale wird nicht erhoben. Eine Änderung der Bankverbindung ist der GYMRAY GmbH unverzüglich mitzuteilen.
  7. Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich die GYMRAY GmbH eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.
  8. Preisgarantie: Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Monatsbeitrag bleibt für die gesamte Dauer der ununterbrochenen Mitgliedschaft unverändert. Zukünftige Preisanpassungen gelten nur für Neuverträge sowie für Wiedereintritte nach einer Unterbrechung der Mitgliedschaft.
  9. Das Mitglied ist berechtigt, die Trainingsangebote der GYMRAY GmbH innerhalb seiner gebuchten Alterskategorie zu nutzen:
    1. Die Mitgliedschaft umfasst alle regulären Kurse der jeweiligen Altersgruppe (BJJ, Boxen, Kickboxen, MMA und Fitness). Die Teilnahme ist unbegrenzt möglich; eine Beschränkung der Trainingseinheiten pro Woche besteht nicht.
    2. Die Kurszeiten und Trainingsangebote richten sich nach dem aktuellen Stundenplan und werden durch Aushang, Website oder per E-Mail bekannt gegeben. GYMRAY ist bemüht, das Kursangebot so konstant wie möglich zu halten; Änderungen im Kursplan, bei Trainingszeiten oder Trainerbesetzungen bleiben dennoch vorbehalten. Fällt ein einzelner Termin aus (z. B. durch Krankheit, gesetzliche Feiertage oder interne Betriebsabläufe), versucht GYMRAY nach Möglichkeit, einen Ausgleich im laufenden Kursangebot zu schaffen; ein Anspruch auf Ersatzangebote oder Gutschriften besteht jedoch nicht. Eine Mindestanzahl von Trainingseinheiten pro Woche wird nicht geschuldet.
    3. Die Kampfsportschule ist während gesetzlicher Feiertage und in den Schulferien grundsätzlich geschlossen, sofern keine anderslautende Ankündigung erfolgt. In den Sommerferien bleibt die Schule mindestens zwei Wochen geschlossen. Eventuelle Ferien- oder Feiertagsangebote sind freiwillige Zusatzleistungen, die ausschließlich nach Ermessen der Schulleitung erfolgen. Aus etwaigen bisherigen Kulanzangeboten entsteht kein Anspruch auf Wiederholung oder Fortführung.
    4. Die GYMRAY GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.
  10. Die GYMRAY GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) resultieren; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Nebenpflichten ist eine Haftung ausgeschlossen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet GYMRAY auch bei einfacher Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Das Mitglied ist im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung von GYMRAY mit einer Deckungssumme von bis zu 500.000 € bei Personenschäden und bis zu 130.000 € bei Sachschäden mitversichert. Darüber hinaus haftet das Mitglied selbst für Schäden, die es vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, insbesondere bei Missachtung von Sicherheitshinweisen, gesundheitlichen Teilnahmevorgaben oder bei fahrlässigem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder der Einrichtung.
  11. Die Teilnahme am Training ist nur bei guter allgemeiner Gesundheit gestattet. Mitglieder sind verpflichtet, dem Unterricht bei ansteckenden Krankheiten, Fieber, offenen Hautverletzungen oder anderen infektiösen Symptomen fernzubleiben. Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt das Mitglied, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen ein körperliches Training bestehen.
  12. Die GYMRAY GmbH verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO, BDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. Zahlungsabwicklung, Mitgliederverwaltungssoftware). Die ausführlichen Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO sind unter gymray.de/datenschutz abrufbar und werden auf Wunsch im Studio ausgehändigt.
  13. Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Wertgegenständen, Kleidung oder Ausrüstung wird keine Haftung übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine abschließbaren Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Mitglieder sind selbst für die sichere Verwahrung ihrer persönlichen Gegenstände verantwortlich.
  14. Vertragsübergang bei Betreiberwechsel: Der Betreiber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Unternehmensumwandlung, Betriebsübernahme oder Rechtsnachfolge auf einen Nachfolgebetreiber zu übertragen, sofern dieser den Trainingsbetrieb am selben Standort mit vergleichbarem Leistungsumfang fortführt. Das Mitglied wird über den Übergang schriftlich oder per E-Mail informiert. Sämtliche bestehenden Vertragskonditionen – insbesondere Laufzeit, Beitragshöhe und Kündigungsfristen – bleiben unverändert. Dem Mitglied steht im Fall des Übergangs ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ab Zugang der Mitteilung zu.
  15. Rabatte: Der Family Bonus setzt voraus, dass die teilnehmenden Familienmitglieder im selben Haushalt leben; er gilt ausschließlich auf den Monatsbeitrag. Der Family Bonus wird durch das Studio angerechnet: bei zwei Mitgliedschaften 10 % auf den günstigeren Vertrag, bei drei Mitgliedschaften 15 % auf die beiden günstigeren Verträge, ab vier Mitgliedschaften 20 % auf alle Verträge außer dem teuersten. Maßgeblich ist der reguläre Tarifbeitrag ohne weitere Rabatte; begünstigt sein kann auch ein bereits bestehender Vertrag. Ändert sich die Anzahl der aktiven Familienmitgliedschaften, wird die Rabattstufe ab dem Folgemonat automatisch angepasst – beim Hinzukommen weiterer Familienmitglieder ebenso wie beim Ausscheiden (Kündigung, Stilllegung oder Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt). Maßgeblich ist stets die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt aktiven Mitgliedschaften im selben Haushalt. Der BOS-Tarif gilt ab dem Tarif Young Adult und wird gegen Vorlage eines gültigen Dienstausweises gewährt; er ist unabhängig vom Family Bonus und kann mit diesem kombiniert werden; dabei wird zuerst der Family Bonus und danach der BOS-Abzug von 10 € angerechnet. Ein Ausbildungsrabatt von 10 € wird Schülern, Auszubildenden und Studenten ab dem Tarif Young Adult gegen Vorlage eines gültigen Nachweises gewährt; er ist mit dem Family Bonus kombinierbar, nicht jedoch mit dem BOS-Tarif – je Vertrag wird höchstens ein Ausbildungsrabatt gewährt. Der Nachweis wird mit seinem Gültigkeitsdatum im Vertrag vermerkt; der Rabatt endet mit Ablauf des Nachweises, sofern kein neuer vorgelegt wird. Entfallen die Voraussetzungen eines Rabatts, gilt ab dem Folgemonat der reguläre Tarifbeitrag.
Anbieter / Vertragspartner: GYMRAY GmbH · Geschäftsanschrift: Allee 12, 96191 Viereth-Trunstadt
Trainingsstätte: Hallstadter Str. 75, 96052 Bamberg · Telefon: 0151 53584482 · post@gymray.de · https://gymray.de
Sitz: Bamberg · Registergericht: Amtsgericht Bamberg, HRB 12618 · Geschäftsführer: Marvin Bugge, Christoph Arend
Du kommst nicht weiter? Ruf uns an: 0151 53584482
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GYMRAY GmbH · Allee 12, 96191 Viereth-Trunstadt · Amtsgericht Bamberg, HRB 12618

Monatsbeitrag–